Angeklagt war eine 30 Jahre alte Deutsche aus dem Landkreis Sömmerda, weil sie 2014 ihren damals 55 Jahre alten Vater brutal geschlagen und auf ihn eingetreten habe. Im Krankenhaus wurde er operiert und starb wenige Wochen nach der Tat an einer Lungenembolie.

Da zuletzt eine Sachverständige vor Gericht aber erklärte, dass der Tod des Mannes nicht eindeutig auf die Körperverletzung durch die Tochter zurückzuführen sei, war das Verfahren vorläufig eingestellt worden, wie es bei Gericht hieß. Voraussetzung sei, dass die Frau etwa 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit leiste. Berücksichtigt wurde auch, dass die 30-Jährige inzwischen Mutter geworden ist und sich ihre Lebensumstände geändert haben.

Bei Verhandlungsterminen zuvor hatte die Frau angegeben, sich nicht an die Tat erinnern zu können, sie den Abend aber gerne ungeschehen machen würde. Sie sei betrunken gewesen, als sie während einer Feier auf ihren Vater eingeprügelt habe und wisse alles über den Angriff nur aus den Erzählungen anderer. dpa