Darum sei das Bundesverkehrsministerium in Abstimmung mit den Justizministern der Länder gebeten worden, hieß es in einem Beschluss. Die Ergebnisse sollen dann auf der erbsttagung der Verkehrsminister im kommenden Jahr erneut diskutiert werden. Bislang liegt die Grenze für Radfahrer bei 1,6 Promille, bei Autofahrern dagegen bei 0,5 Promille. Ein Grenzwert von 1,1 Promille für Radfahrer war zuvor als möglicher Kompromiss diskutiert worden. dpa