Nach dem Willen der Nebenklage-Vertreter im Ballstädt-Prozess vor dem Landgericht Erfurt sollen diejenigen, die unmittelbar an dem Angriff auf eine Kirmesgesellschaft in dem Ort im Landkreis Gotha beteiligt waren, deutlich härter bestraft werden, als die Staatsanwaltschaft Erfurt das beantragt hat.
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