Er ist vor allem wegen seiner Flucht aus der Untersuchungshaft in Suhl bekannt - nun ist ein 42-Jähriger wegen bandenmäßigen Drogenhandels verurteilt worden. Wie der vorsitzende Richter am Landgericht Erfurt, Markus von Hagen, am Dienstag sagte, erhält der Mann eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und fünf Monaten, ein Teil davon in einer Entzugsanstalt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der mehrfach vorbestrafte Mann unter anderem in sieben Fällen mit einer großen Menge Marihuana gehandelt sowie größere Mengen davon gelagert hatte. Hilfe bekam er dabei von zwei Familienangehörigen, die bereits verurteilt wurden. Insgesamt ging es um rund 70 Kilogramm Marihuana.

Bekannt ist der aus Moldawien stammende Mann aber wegen einer anderen Sache: Ihm gelang im Oktober 2017 die Flucht aus dem Gefängnis Suhl-Goldlauter. Der Ausbruch war jedoch nicht Bestandteil der Verhandlung, da Flucht an sich keine Straftat ist. Seine beiden Helfer wurden hingegen zu mehreren Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.

Der Ausbruch gelang ihm damals durch einen simplen Trick. Während der Arbeit in der Haftwerkstatt versteckte er sich in einer Pappkiste, die später aus dem Gefängnis abtransportiert wurde - ohne, dass auffiel, wer drinsteckte. Rumänische Sicherheitsbeamte schnappten den Mann rund fünf Monate später an der rumänisch-moldawischen Grenze.

Die Flucht hatte in der Landespolitik hohe Wellen geschlagen. Eine Expertenkommission kam zu dem Ergebnis, dass der Vorfall durch «individuelle Fehler» zu erklären sei. Auch am Gefängnisgebäude selbst gab es dem Abschlussbericht zufolge Mängel. «Dies ist nicht überraschend, denn es handelt sich um einen Bau aus DDR-Zeiten», sagte ein Sprecher des Thüringer Justizministeriums. Die Kommission schlug Umbauten vor, die dem Sprecher zufolge teilweise schon umgesetzt wurden.

Das alles war am Dienstag vor dem Landgericht aber nicht Verhandlungsgegenstand. Erst nach der Urteilsverkündung ging der Staatsanwalt Thomas Müller-Gründel auf Nachfragen darauf ein und erklärte, dass man das Freiheitsstreben eines Menschen nicht bestrafen dürfe.

Die Straftaten, derentwegen er am Dienstag belangt wurde, führen den Mann zunächst für rund sechs Monate in den Vorwegvollzug, bevor er für zwei Jahre in eine Entzugsanstalt kommt. Die rund acht Monate in der Untersuchungshaft werden angerechnet. Beendet er seine Drogentherapie erfolgreich, kann der Rest seiner Strafe auch zur Bewährung ausgesetzt werden.

Das Urteil folgte in seinem Strafmaß dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Es ist noch nicht rechtskräftig, doch dass Revision eingelegt wird, ist unwahrscheinlich. Der Verurteilung ging eine Verständigung der Verfahrensbeteiligten voraus: Das heißt, Gericht und Staatsanwaltschaft hatten bereits im Prozess ein zu erwartendes Strafmaß in Aussicht gestellt für den Fall, dass der 42-Jährige gesteht - was dieser dann auch tat.

Am Dienstag hatte der Mann vor Gericht das letzte Wort. «Es tut mir furchtbar leid», sagte er. Er habe zwei Kinder, denen er nicht erklären könne, warum er nicht mit nach Hause könne. Er sei bereit, eine Therapie zu machen, damit er psychisch und körperlich gesund heimkehren könne. dpa