Das berichtet das Nachrichtenmagazin Focus in seiner am Samstag erscheinenden Ausgabe unter Berufung auf Schriftwechsel verschiedener Behörden sowie Zeugenaussagen. Demnach soll Lauinger wegen der Privatangelegenheit sowohl im Thüringer Bildungsministerium als auch in der Staatskanzlei interveniert haben, heißt es in einer vom Focus vorab veröffentlichten Mitteilung. Am Ende konnte sich der Grünen-Politiker gegen den Widerstand der zuständigen Fachabteilung im Bildungsministerium durchsetzen und für seinen Sohn die gewünschte Lösung herbeiführen. Dem Jugendlichen wurde die „Besondere Leistungsfeststellung“ erlassen, eine Prüfung, die Gymnasiasten in Thüringen am Ende der 10. Klasse in mehreren Kernfächern ablegen müssen.

Wie Focus berichtet, hatten sich Justizminister Lauinger und dessen Frau Ende 2015 von der Erfurter Schule ihres Sohnes bescheinigen lassen, dass er wegen eines für Sommer 2016 geplanten mehrmonatigen Auslandsaufenthalts die "Besondere Leistungsfeststellung" nicht erbringen müsse. Bei der späteren Prüfung des Vorgangs stellte die zuständige Schulaufsichtsabteilung im Thüringer Bildungsministerium fest, dass der Bescheid der Schule offenbar rechtswidrig war. Die Schulaufsicht knüpfte daraufhin die Versetzung in Klassenstufe 11 an die Bedingung, dass der Schüler die Prüfung nachträglich absolviert. In gleicher Weise beschieden die Experten laut Focus den Antrag eines Schülers, der längere Zeit krank war und aus diesem Grund um eine Befreiung von der Klausur gebeten hatte. Während dieser Schüler die Prüfung nachholte, blieb dies dem Sohn des Justizministers erspart.

Nach Focus-Informationen beschwerte sich der grüne Spitzenpolitiker und ehemalige Richter zunächst telefonisch beim zuständigen Referat im Bildungsministerium und berief sich auf die nach seiner Ansicht "verbindliche" Erstauskunft der Schule seines Sohnes. Später soll Lauinger sogar die Thüringer Staatskanzlei eingeschaltet haben. Schließlich landete der Fall auf dem Tisch von Bildungsministerin Birgit Klaubert (Die Linke). Ende Juni 2016 entschied Klaubert, dass der Sohn ihres Minister-Kollegen auch ohne Prüfung versetzt wird. Dabei setzte sie sich laut Focus über die massiven rechtlichen Bedenken ihrer Fachleute hinweg. Klaubert stützte sich bei ihrer Weisung auf eine Einschätzung der Staatskanzlei. Die dortigen Juristen stuften den Brief der Schule als "rechtsgültigen Verwaltungsakt" ein. Für den Bescheid gelte "Vertrauensschutz". Die Juristen des Bildungsministeriums widersprechen dieser Auffassung vehement.

Justizminister Lauinger bestätigte gegenüber Focus, dass er sich "an das zuständige Bildungsministerium gewandt" habe, um die Hintergründe der für seinen Sohn negativen Entscheidung in Erfahrung zu bringen - allerdings "ausschließlich als Vater und damit als Privatperson". Zu keiner Zeit habe es "eine Vermischung privater und dienstlicher Angelegenheiten" gegeben. "Den Vorwurf von Drohungen, Amtsmissbrauch oder unrechtmäßiger Einflussnahme weisen wir daher auf das Schärfste zurück", so Lauinger und dessen Frau in einer Mail an Focus.