Erfurt - Solche Tage erlebt wohl selbst die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts selten. "Es geht heute in diesem Verfahren nicht um die Klärung der Frage, welche Gewerkschaft die besseren Tarifverträge hat, es geht um Rechtsfelder, die so noch nie beschritten worden sind", sagt Ingrid Schmidt, Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt, am Dienstag zu Beginn der Verhandlung über die Frage, ob die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen, kurz CGZP, überhaupt tariffähig ist. Also Tarifabschlüsse für Beschäftigte in der Zeitarbeit abschließen darf.