Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen forderte im Prozess am Landgericht zudem, bei der Tat vom August 2017 die besondere Schwere der Schuld festzustellen. «Der Angeklagte hat die arglose 22-Jährige heimtückisch, aus niedrigen Beweggründen und zur Verdeckung einer Straftat getötet», sagte Staatsanwältin Anja Deppe am Montag.