Erfurt - Zunächst solle ein Verfassungsrechtler das vom Landtag verabschiedete Vorschaltgesetz zu der Reform bewerten, kündigte die Präsidentin des Thüringischen Landkreistages, Martina Schweinsburg (CDU), am Freitag in Erfurt an. Das Gremium hatte sich zuvor einmütig dafür ausgesprochen. Auf Grundlage des Gutachtens soll Schweinsburg zufolge entschieden werden, ob der Klageweg beschritten wird. Der Verwaltungsexperte solle «sehr zeitnah» gefunden werden, sagte sie.

Der Landkreistag selbst darf nach Angaben seiner Präsidentin nicht klagen, weil er ein eingetragener Verein ist. Die jeweiligen Kreistage müssten entscheiden, ob sie sich dem Auftrag für ein Gutachten und einer möglichen Klage anschließen wollten. «Wir haben die kommunale Selbstverwaltung - noch. Jeder Landkreis sollte sie nutzen.» Die Kreise sehen sich bei der Reform laut Schweinsburg in ihrem Recht auf kommunale Selbstverwaltung eingeschränkt.

Nach den Plänen der Landesregierung soll es künftig 8 statt bisher 17 Landkreise geben. Außerdem sollen ab 2018 nur noch zwei Städte den Status kreisfrei tragen. Das vergangene Woche vorgestellte Gutachten des Landes zum Neuzuschnitt der Kreise bezeichnete Schweinsburg als «politisch motivierten Datenfriedhof». dpa