Suhl – In Ostthüringen soll es schon einmal vorgekommen sein: Dort hat ein Gast seinen Wirt angezeigt, weil in der Gaststätte geraucht wurde. Das ist seit knapp einem Monat verboten. Und der Qualm gilt nicht gerade als Kavaliersdelikt: Wer als Gast trotz Verbots zur Zigarette greift, dem droht ein Bußgeld zwischen 20 und 200 Euro. Der Wirt, der auf das Rauchverbot nicht hinreichend hinweist, kann mit 50 bis 500 Euro zur Kasse gebeten werden.