Eine entsprechende Grundverordnung passierte das Regierungskabinett am Dienstag in Erfurt. Sie soll am Mittwoch in Kraft treten und soll bis zum 8. April gelten. In dieser Zeit darf man sich im öffentlichen Raum nur noch alleine, zu zweit oder im Kreise der Angehörigen des eigenen Haushalts aufhalten.

Weiterhin möglich sind der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung der Kinder, Einkäufe, Arztbesuche, die Teilnahme wichtigen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere sowie individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft.

In der Grundverordnung wird klargestellt, dass mehrere Grundrechte eingeschränkt werden - etwa die Freiheit der Person, die Versammlungsfreiheit, die Freizügigkeit und die Unverletzlichkeit der Wohnung.

Während die bisherigen Erlasse von den Kommunen erst noch umgesetzt werden mussten, ist die Grundverordnung direkt nach ihrem Inkrafttreten landesweit gültig. Auch die Regeln des Erlasses vom 19. März - zum Beispiel die Schließungen von Restaurants, Bekleidungsgeschäften und Friseuren - sollen in eine landesweit gültige Verordnung gegossen werden. dpa

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