Rund zwei Wochen später nehmen sich die Richter dann den Antrag der Landesregierung vor, mit dem sie das Volksbegehren gegen die Reform als unzulässig festgestellt wissen will. Im Regelfall dauere es bis zu einer Entscheidung dann zwei bis drei Monate, erläuterte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag in Weimar.

Auch mehrere Kommunen klagen gegen das Vorhaben von Rot-Rot-Grün. Wann diese Klagen verhandelt werden, stehe noch nicht fest, hieß es. Über die ersten Verhandlungstermine hatte zuerst die «Thüringer Allgemeine» berichtet. dpa