Gera/Themar/Erfurt - Möglicherweise geschieht im Osten Thüringens gerade etwas, das auch für die Menschen in Themar im Süden des Freistaats demnächst von großer Bedeutung ist. Für sie und für alle Menschen, die sich gegen Rechtsextremismus engagieren und die es satt haben, dass Rechtsrock-Konzerte immer wieder von Behörden und Gerichten unter den Schutz der grundgesetzlich geschützten Versammlungsfreiheit gestellt werden - obwohl dabei in der Regel Eintritt genommen und viel Geld umgesetzt wird. Weil Behörden und Gerichte immer wieder argumentieren, das deutsche Versammlungsrecht sei inzwischen dermaßen ausgeurteilt, dass es da keinen juristischen Spielraum mehr für Verbote gebe. Was offenbar nicht stimmt, wie eine Anfrage unserer Zeitung beim Bundesverfassungsgericht vor Kurzem gezeigt hat. Denn tatsächlich gibt es nach Angaben eines Sprechers des obersten deutschen Gerichts in Karlsruhe bislang keine höchstrichterliche Rechtsprechung in Deutschland, die klare Kriterien entwickelt hätte, wann eine Versammlung von Menschen eine politische Versammlung und wann eine kommerzielle (Hass-) Party ist.