Gera - Im Prozess um eine angebliche Gewaltandrohung gegen die Linke-Landtagsabgeordnete Katharina König hat das Landgericht Gera alle vier Angeklagten freigesprochen. Der Vorwurf der versuchten Nötigung habe sich im Prozess nicht bestätigt, sagte Richter Uwe Tonndorf am Freitag in der Urteilsbegründung. Er halte Königs Aussage aber für glaubwürdig und äußerte Verständnis, dass der Vorfall zur Anzeige gebracht wurde. Letztlich hätten die Angeklagten ihre Drohung aber nicht umgesetzt - juristisch sei dies als «Rücktritt vom unvollendeten Versuch» zu werten. Das Urteil ist rechtskräftig.