Thüringen Keine Krankschreibung nach Test? Reisende gehen doppeltes Risiko ein

Zum Ende der Feriensaison droht Reiserückkehrern auch finanzielles Ungemach: Wer nach einem Corona-Test in häusliche Quarantäne muss, darf nicht darauf vertrauen, krankgeschrieben zu werden.

 
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Suhl - Wer jetzt von Reisen in Risikogebiete heimkehrt oder noch dorthin startet, geht auch ein nicht unbeträchtliches finanzielles Risiko ein. Für die Tage, die er nach der Rückkehr in häuslicher Selbstisolation verbringen muss, steht ihm keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu. Dies bestätigte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums auf Anfrage dieser Zeitung. Hintergrund sind Berichte über zunehmende Konflikte bei Covid-19-Tests bei Hausärzten. Immer öfter werden demnach die Ärzte von Reiserückkehrern nicht nur um einen kostenlosen Corona-Test, sondern auch um eine Bescheinigung über Arbeitsunfähigkeit gebeten. Damit wollen die Patienten sich für jene Tage die Lohnfortzahlung sichern, in denen sie noch in häuslicher Selbstisolation auf ihr Testergebnis warten müssen. Sofern der Patient keine Krankheitsanzeichen zeigt, weigern sich die Ärzte jedoch, die gewünschte Bescheinigung auszustellen.

"Völlig zu Recht", betonte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums in Berlin, "schließlich handelt es hier nicht um eine vorliegende Krankheit, sondern um ein persönliches Risiko der eigenen Lebensführung. Das muss jeder selbst tragen." Dies bedeutet, dass für die Tage bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses kein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht. Sollte der Test positiv ausfallen und der Arbeitnehmer sich mit Covid-19 angesteckt haben, setzt die Lohnfortzahlung nach der bisherigen Rechtslage wieder ein. Dann verfügt das örtlich zuständige Gesundheitsamt eine Quarantäne. Nach dem Infektionsschutzgesetz kann der Arbeitgeber sich den Lohn des ausfallenden Mitarbeiters vom Freistaat erstatten lassen.

Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (VBW) hält nach einem Rechtsgutachten sogar Abmahnungen für Arbeitnehmer für gerechtfertigt, die bewusst in Risikogebiete reisen, weil sie "sehenden Auges" in Kauf nähmen, die vertragliche Arbeitsleitung nicht erbringen zu können.

Eine noch größere Lohnlücke droht, wenn sich Forderungen nach einem Zweittest durchsetzen. So verlangt Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, die Pflicht zur Selbstisolation bei Reiseheimkehrern erst dann aufzuheben, wenn sie einige Tage nach der Rückkunft einen zweiten negativen Test vorlegen können. Ein einziger Test am Tag der Einreise habe zu wenig Aussagewert.

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