Es seien Ermittlungen wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz aufgenommen worden, teilte die Polizei am Donnerstag mit. Genaue Angaben zum Zeitpunkt des Geschehens wurden nicht gemacht. Dem bislang unbekannten Fallensteller droht den Angaben zufolge nun eine Geldstrafe von bis zu 50 000 Euro. Da Fangeisen auch für Menschen dramatische Folgen haben könnten - etwa wenn Kinder beim Spielen in eine solche Falle gerieten - sei jegliches Aufstellen verboten. dpa