Dabei sehe er sich von einem Gutachten der Landtagsverwaltung bestätigt, in dem ausdrücklich auf diesen Klageweg hingewiesen werde, erklärte Hasse am Freitag in Erfurt. Die Forderung nach Amtshilfe durch die Polizei entzweit die schwarz-rote Koalition.
In dem Fall geht es um rund 250 000 Akten von Rechtsanwälten, Ärzten und Insolvenzverwaltern, die im Sommer in einer Lagerhalle entdeckt worden waren. Darunter sind den Angaben nach auch Patienten- und Personalakten. Eine inzwischen pleitegegangene Firma hatte sie dort für ihre Kunden eingelagert.
Laut dem internen Landtagsgutachten ist die Polizei dafür zuständig, die Akten so zu sichern, dass sie vor unberechtigtem Zugriff geschützt sind. Aufgabe des Landesdatenschutzbeauftragten sei es «für die Wiederherstellung eines datenschutzrechtlich ordnungsgemäßen Zustandes durch Sichtung und Sortierung der Akten» zu sorgen. Dabei könne er die Polizei um Amtshilfe bitten. Ob ein solcher Anspruch im Fall der Immelborner Akten vorliege, hänge von den genauen Umständen ab, «die der Landtagsverwaltung nicht hinreichend bekannt sind», heißt es. Zugleich wird angemahnt, dass Polizei und Datenschützer zusammenarbeiten.
Eine Einigung hat das Gutachten nicht gebracht. Das Innenministerium sehe sich in seiner bisherigen Auffassung bestätigt, sagte ein Sprecher. Minister Jörg Geibert (CDU) hat es bisher strikt abgelehnt, bei der Sichtung der Akten Amtshilfe zu leisten. Ähnlich äußerte sich CDU-Innenpolitiker Wolfgang Fiedler: «Die Thüringer Polizei kann nicht massenhaft Akten sichten, nur weil der Datenschutzbeauftragte nicht in der Lage ist, diese seine Aufgabe zu erfüllen.» Das Gutachten bescheinige, dass keine rechtliche Voraussetzung für eine Amtshilfe der Polizei vorliege.
Ganz anders sieht das SPD-Justizpolitikerin Dorothea Marx. Sie appellierte an Geibert, Hasse bei der Aufarbeitung dieser Akten zu unterstützen. «Im Fall Immelborn ist Eile geboten und Amtshilfe deshalb unverzichtbar, weil zum einen das Gebäude zwangsversteigert werden soll und zum anderen immer noch nicht klar ist, welche Akten sich insgesamt in dem Gebäude befinden», stellte Marx klar. Ähnlich äußerte sich die Abgeordnete Sabine Berninger (Linke): «Herrn Hasse auf den Klageweg zu zwingen, wäre ein weiteres Zeitspiel, das nicht nur dem Datenschutz weiteren Schaden zufügt.»
Laut Hasse konnten aus dem Fundus bisher erst 10 000 Akten ihrem rechtmäßigen Besitzer zurückgegeben und mehr als 80 000 Akten registriert werden. Für die weitere Arbeit seien Generatoren sowie weiteres technisches Gerät nötig.
dpa