Das ist das Zehnfache dessen, was 2017 zur Verfügung stand. Die Gelder sollen in flankierende Leistungen wie die Aus- und Fortbildung und die Einrichtung einer zentralen Hebammen-Vermittlungsstelle für Schwangere fließen, während die Krankenkassen für die Vergütung der Geburtshelferinnen zuständig sind. Die Zahl der in Thüringen tätigen freiberuflichen und angestellten Hebammen hat sich nach amtlicher Statistik zwischen 2001 und 2015 von 425 auf 528 erhöht, aktuellere Zahlen liegen nicht vor. dpa