Meiningen/Suhl - Im zweiten Prozess wegen der Krawalle im Flüchtlingsheim in Suhl im Sommer 2015 hat die Jugendkammer des Landgerichts Meiningen am Donnerstag ein Urteil verkündet. Zwei Angeklagte - beide afghanische Staatsangehörige - wurden dabei nach Angaben eines Sprechers des Gerichts unter anderem wegen Landfriedensbruchs zu Haftstrafen verurteilt. Ein 22- Jähriger sei zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren, ein 20-Jähriger zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt worden.