GREIZ – Das Thüringer Innenministerium beschied, der im vorigen Jahr vom Petitionsausschuss des Landtages beantragten Anerkennung als Härtefall stattzugeben und der neunköpfigen Familie eine Aufenthaltserlaubnis für zunächst zwei Jahre zu erteilen. Die Familie muss in dieser Zeit nachweisen, „ohne Inspruchnahme öffentlicher Mittel“ auszukommen, hat allerdings Anspruch auf Kindergeld. „Das kriegen wir in den Griff“, meinte dazu Uwe Hauptmann vom Unterstützerkreis, der sich in Greiz zugunsten der Ablays gebildet hatte. Mit dem Kindergeld und der Ausbildungsvergütung für die beiden ältesten Söhne, denen Lehrstellen fest zugesagt sind, seien die von der Ausländerbehörde geforderten 3000 Euro Familieneinkommen erreichbar, sagte Hauptmann. Die Eltern, Süleyman und Ayhan Ablay, beginnen zum 1. Juni ihre Jobs als Imbiss-Verkäufer beziehungsweise Hilfskraft in der Landwirtschaft und bei der Kirchgemeinde.