Thüringen Gutachten: Neues Gesetz kann auch für derzeitige Minister gelten
Redaktion 11.10.2011 - 00:00 Uhr
Erfurt - Die neuen Minister der derzeitigen Landesregierung müssen nicht zwangsläufig in den Genuss der überhöhten Pensionsansprüche des bisherigen Ministergesetzes kommen.
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