Weimar/Erfurt - Der Chef der Thüringer Staatskanzlei, Jürgen Gnauck ( CDU), wird die ihm gewährten Beihilfen für medizinische Behandlungen nicht zurückzahlen. Die Zahlungen beruhten auf «bestandskräftigen und nicht aufgehobenen Bescheiden», teilte Regierungssprecher Karl-Eckhard Hahn am Donnerstag in Erfurt mit und bestätigte damit einen entsprechenden Bericht der Thüringischen Landeszeitung. Die Staatsanwaltschaft hatte deswegen gegen Mitarbeiter der Staatskanzlei - nicht aber gegen Gnauck selbst - ermittelt. Das Verfahren wurde eingestellt, da sich kein hinreichender Tatverdacht ergab.

Nach seinem Ausscheiden aus der Staatskanzlei im Jahr 2003 hatte Gnauck demnach bis 2008 zu Unrecht Beihilfen in Höhe von 43 389 Euro erhalten. Die Zahlungen beruhten auf einem Rechtsirrtum, jedoch war laut Staatsanwaltschaft kein Vorsatz der Mitarbeiter nachweisbar. Laut Zeitung erfüllten die Beihilfezahlungen zwar den Tatbestand der Untreue, dieser sei aber inzwischen verjährt.

Es widerspräche fundamentalen rechtsstaatlichen Grundsätzen, ihn für Fehler Dritter persönlich in die Pflicht zu nehmen, betonte Hahn. Gnauck sehe vor allem in der Veröffentlichung der Beihilfesumme eine «schwere Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts». Ob Gnauck dagegen gerichtlich vorgehen werde, sei noch nicht entschieden.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende im Thüringer Landtag, Werner Pidde, kritisierte die Haltung Gnaucks scharf, die Staatsgelder nicht zurückzuzahlen. Gnauck sollte sein Handeln nicht nur an Paragrafen ausrichten, sagte Pidde. «Die politische Moral gebietet es, hier andere Konsequenzen zu ziehen.» Personen in solch verantwortungsvollen Ämtern müssten wissen, dass für die Politik besondere Maßstäbe beim eigenen Handeln gelten. dpa