Im Verfahren um den Mord an einem chinesischen Studenten in Jena hat das Landgericht Gera einen Antrag abgelehnt, wonach alle Verfahrensbeteiligten die Killerserie «Hannibal» ansehen sollten. Es sei kein zusätzlicher Erkenntnisgewinn zu erwarten, der über das hinausgehe, was die psychiatrische Gutachterin zum Einfluss der Serie auf den Angeklagten festgestellt habe, sagte der Vorsitzende Richter Uwe Tonndorf. Nach Einschätzung der Expertin liegt keine Nachahmung oder Nacherzählung der Taten der Serie vor.