In Thüringen hat der Verkauf von Silvesterfeuerwerk begonnen. Seit Samstag gehen in vielen Geschäften Raketen, Böller und Feuerwerksbatterien über die Ladentheke. Der TÜV Thüringen warnte derweil vor dem Zünden illegal eingeführter Feuerwerkskörper aus dem Ausland, die nicht der hiesigen Norm entsprächen. «Durch illegale Feuerwerkskörper werden jedes Jahr schwere Unfälle verursacht», hieß es. Generell solle Wundsalbe und Verbandsmaterial in der Hausapotheke bereitgehalten werden. Denn durch Feuerwerkskörper komme es jedes Jahr immer wieder nicht nur zu Knalltraumata, sondern auch zu Verletzungen an Händen und Augen.

Gezündet werden dürfen Raketen und Böller nur an Silvester und Neujahr. Manche deutsche Städten haben private Feuerwerke in bestimmten Gebieten verboten. Sie wollen damit historische Gebäude zu schützen. In Thüringen hat beispielsweise Gotha ein Böllerverbot rund um das Schloss Friedensstein. Dort darf Silvester und Neujahr kein Feuerwerk gezündet werden. In Erfurt ist privates Böllern auf dem Domplatz, der Krämerbrücke und in der Altstadt untersagt. Zudem gibt es Feuerwerksverbote in sieben weiteren Städten und Dörfern. So dürfen auch in den Innenstädten von Bad Blankenburg, Bad Langensalza, Rudolstadt und Saalfeld keine Silvesterraketen gezündet werden. Ebenfalls sind in Weimar, Schleusingen, Dingsleben und Wasungen Feuerwerkskörper verboten.

Kontrolliert wird das Feuerwerksverbot hauptsächlich durch die Polizei. Bei Verstößen drohen Strafen von bis zu 10.000 Euro.

Dass in Schleusingen solche Vorkehrungen getroffen werden, hat einen besonderen Hintergrund: In der Silvesternacht 2013 hatte es am Markt einen schwerwiegenden Dachstuhlbrand gegeben. Weder Hauseigentümer noch die Bewohner konnten den Brand verhindern. Erschwerend kommt in der Schleusinger Innenstadt die Enge der Altstadtstraßen und Gassen hinzu. Die werden im Unglücksfall zur Herausforderung für Rettungskräfte und Kameraden der Feuerwehr.

Der TÜV erinnerte daran, dass Feuerwerk der Kategorie 2 dem Sprengstoffgesetz unterliege und nichts in den Händen von Kindern und Jugendlichen zu suchen habe. Es darf nur von Menschen über 18 Jahren gezündet werden. Das Bundesumweltamt verwies ebenfalls auf die Schattenseiten der Silvesterknallerei: Neben Verletzungen und Müllbergen würden dadurch Wildtiere gestört und große Mengen Feinstaub in die Luft geblasen. Am ersten Tag des neuen Jahres sei die Luftbelastung mit gesundheitsgefährdendem Feinstaub vielerorts so hoch wie sonst im gesamten Jahr nicht, hieß es von der Behörde. red/dpa