Sie habe von der Ordnungsbehörde auch nicht verboten werden können, sagte der Beigeordnete für Bürgerservice und Sicherheit, Steffen Linnert, am Montag. Die Versammlung sei Ende vergangener Woche angezeigt worden, auch mit Masken und Verkleidungen. Ein Verstoß gegen das Vermummungsverbot liege aus seiner Sicht nicht vor, wenn die Menschen eindeutig zu identifizieren seien, etwa durch Ausweise.