Erfurt - Einige Versammlungsbehörden hätten Teilnehmerlisten für angekündigte Demonstrationen angefordert, um bei einem Corona-Verdachtsfall die möglichen Infektionsketten nachvollziehen zu können, erklärte der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit am Mittwoch. Hasses Behörde schlage den Anmeldern vor, diese Listen zu erstellen, polizeilich versiegeln zu lassen und dann aber nicht der Behörde zu schicken, sondern zunächst bei den Anmeldern zu belassen.
«Erst wenn ein konkreter Corona-Verdachtsfall bei Personen aufgetreten ist, die an der jeweiligen Versammlung teilgenommen haben, kann mit Blick auf die grundsätzlich unzulässige Vorratsdatenspeicherung und das Gebot der Datenminimierung die zuständige Behörde diese Teilnehmerliste oder gegebenenfalls Teile davon anfordern und zur Verfolgung von Infektionsketten auswerten», erklärte Hasse. dpa