Meiningen - Nach einem Ausraster bei der Pflege seiner demenzkranken Schwiegermutter mit tödlichem Ausgang ist ein 38-Jähriger zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Außerdem muss er eine Geldauflage in Höhe von 4000 Euro zahlen.

Das Landgericht Meiningen verurteilte den dreifachen Familienvater wegen Körperverletzung mit Todesfolge im minderschweren Fall. Er hatte die 59-Jährige im Mai 2011 mehrfach in den Bauch getreten, nachdem diese gestürzt war und auf den Boden gepinkelt hatte. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten ebenfalls für eine Bewährungsstrafe plädiert.
Sie hielten den Mann mit der jahrelangen Pflege der Frau für überfordert.

Der 38-Jährige hatte zum Auftakt des Prozesses eingeräumt, die pflegebedürftige 59-Jährige im Mai 2011 dreimal getreten zu haben. Die kranke Frau erlitt durch die Tritte massive innere Blutungen und starb wenig später im Krankenhaus. Der Verteidiger erklärte, seinem Mandanten sei am Tattag «die Sicherung rausgeflogen». Die Pflege der Frau habe das Familienleben stark belastet.