Gera - Das sagte Gerichtssprecherin Silke Hollandmoritz am Donnerstag in Gera. Der ursprünglich in der Anklage erhobene Vorwurf, der Mann habe sich an der betäubten Frau vergehen wollen, konnte im Prozess nicht nachgewiesen werden. Während der Bewährungszeit darf der Verurteilte nun keinen Kontakt zu seiner Frau aufnehmen und hat Orte zu meiden, an denen sie sich aufhält.