Mühlhausen - Das Berufungsverfahren um gewerbsmäßigen Betrug, Untreue und Datenfälschung gegen den einstigen Inhaber des Reiseveranstalters Schumann-Reisen beginnt am 18. Februar. «Mit 23 Verhandlungstagen bis Juni wird es für eine zweite Instanz außergewöhnlichen Umfang annehmen», sagte Gerichtssprecher Jürgen Schuppner am Donnerstag. Hauptgrund dafür sei die Vielzahl von Anklagevorwürfen, die sich auf einen langen Zeitraum und eine Vielzahl von Leistungen beziehen.

Die 7. Strafkammer, die als einzige Thüringer Berufungskammer für kleine Wirtschaftsstrafsachen zuständig ist, will einmal pro Woche verhandeln. Mit der Berufung wehrt sich der einstige Unternehmer gegen eine dreieinhalbjährige Haftstrafe des Amtsgerichts Gera. In der ersten Instanz war der damals 48-Jährige im November 2011 nach nur einem Verhandlungstag wegen 85 Fällen des gewerbsmäßigen Betrugs sowie der Untreue und Datenfälschung schuldig gesprochen worden. Ziel des Berufungsverfahrens sei eine Bewährungsstrafe, hatte Rechtsanwalt Volker Diehl den Gang vor die Berufungskammer begründet.