Erfurt - Staatsanwältin Steffi Herb wird am ersten Tag des Prozesses zum Tod von zwei Neugeborenen deutlich: «Das sind niedere Beweggründe. Dazu zählt, wenn man Hass oder tiefe Abneigung auf jemanden hat», sagte sie am Donnerstag im Landgericht Erfurt zu dem Angeklagten. Der 34 Jahre alte Mann muss sich wegen zweifachen Mordes an seinen Söhnen verantworten. Er soll 2014 und 2015 die Babys mit Kenntnis und Billigung seiner Ex-Lebensgefährtin kurz nach der Geburt in Plastesäcke gesteckt und «weggebracht» haben. Die Säcke mit den kleinen Jungs soll er zu einer Brachfläche hinter einem Fabrikgelände getragen und dort stehen lassen haben.

Auch die 29 Jahre alte Frau ist angeklagt - wegen zweifachen Totschlags durch Unterlassen. Der Verteidiger des 34-Jährigen signalisierte, dass sein Mandant in dem Verfahren wahrscheinlich schweigen werde. Seine Ex-Lebensgefährtin wird sich dagegen zum Tod der Kinder äußern, kündigte ihre Anwältin an. Sie werde jedoch nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit sprechen. Darüber muss bis zum Montag das Gericht entscheiden.

Nach der Anklage soll die Frau die Kinder in der gemeinsamen Wohnung in Ichtershausen bei Arnstadt (Ilm-Kreis) allein zur Welt gebracht und sie unversorgt im Badezimmer zurückgelassen haben. Nach der Geburt 2014 verließ sie das Badezimmer, nachdem sie das Baby in ein Handtuch gewickelt hatte. Das Köpfchen ließ sie dabei frei. Dann nahm ihr Ex-Freund den Säugling an sich, wickelte ihn ein und steckte ihn in eine Plastetüte. Der Angeklagte brachte das Baby danach aus dem Haus auf ein verwildertes ehemaliges Fabrikgelände im Bereich der sogenannten Winnewiese.

Bei der nächsten Geburt ein Jahr später wiederholte sich das grausame Prozedere. Nur, dass die Mutter das Neugeborene diesmal auf einen Schrank im Bad ablegte, bevor sie es seinem Schicksal überließ. «Spätestens hier handelte der Angeklagte aus tiefer Abneigung gegenüber Kindern», sagte Staatsanwältin Herb. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hat mindestens eines der Kinder bei der Geburt noch gelebt. Das habe die Obduktion ergeben.

Dass auch das zweite Kind lebend geboren wurde, hätten die Ermittlungen und die Aussage der Mutter ergeben, hieß es. Das Motiv des Vaters sei für die Anklage eindeutig seine ablehnende Haltung gegenüber Kindern. Die Ermittlungen im Umfeld des Paares hätten die Einstellung des Mannes zum Vorschein gebracht. Im Prozess sollen dazu Zeugen gehört werden.

Die Babyleichen waren Anfang des Jahres von einem Spaziergänger hinter einer Baracke im Gestrüpp und von einem Journalisten an einem Abhang auf dem Gelände entdeckt worden. Auf die Spur der nun angeklagten Frau, die noch zwei weitere Kinder im Alter von damals 6 und 13 Jahren hat, war die Polizei durch Hinweise gekommen. Zeugen war aufgefallen, dass die Frau schwanger war, dann aber kein Baby bei sich hatte. Der Haftbefehl gegen den Mann und seine Ex-Freundin besteht seit Januar 2016.

Der Prozess wird am Montag (8. August) fortgesetzt. Im August und September sind insgesamt sieben Verhandlungstage vom Gericht angesetzt worden. dpa