Meiningen - Eine Wette auf das Urteil hätte in diesem Fall wohl niemand abgeschlossen. Zu groß sind die Unterschiede in der Ansicht dessen, was geschehen ist. Acht Jahre Freiheitsstrafe wegen Totschlags hat die Staatsanwältin gefordert; auf zwei Jahre, ausgesetzt zur Bewährung, wegen Körperverletzung mit Todesfolge hat der Verteidiger plädiert. Und: Es ist auch die Möglichkeit erörtert worden, den Angeklagten - für eine nicht absehbare Zeit - in der Psychiatrie unterzubringen.