Berlin/Erfurt - Für die meisten Bundestagsabgeordneten klingen die Ankündigungen der Präsidenten von Bundes-Verfassungsschutz und Bundeskriminalamt wie eine Kampfansage: Heinz Fromm und Jörg Ziercke sagen: nichts. Schon gar nichts, was der Geheimhaltung unterliegt. Das muss jeden Abgeordneten empören, unterliegen die Geheimdienste doch ausdrücklich der parlamentarischen Kontrolle. Zudem hat das Bundesverfassungsgericht Ende Juli 2009 entschieden: "Das Parlament und seine Organe können nicht als Außenstehende behandelt werden, die zum Kreis derer gehören, vor denen Informationen zum Schutz des Staatswohls geheim zu halten sind." Ausnahme seien nur Dienstgeheimnisse.
Thüringen Auch Bundesbehörden wollen zum Nazi-Terror schweigen
Von Claudia Lepping 20.01.2012 - 00:00 Uhr