Sein Verhalten im Gericht habe gezeigt, dass ihm Gefühle anderer Beteiligter völlig egal seien, sagte der Gutachter am Donnerstag vor dem Landgericht Erfurt. Sowohl der Vorsitzende Richter als auch die Staatsanwältin waren in einer vorangegangenen Verhandlung einem minutenlangen Wutanfall des Angeklagten ausgesetzt.

Außerdem bestehe bei dem gelernten Baufacharbeiter ein Hang und eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, erneut ähnliche schwere Straftaten zu begehen. Allein die Dichte von Straftaten spreche dafür, dass Bestrafungen keinen Zweck haben, erläuterte der Gutachter. Der Angeklagte ist seit 1978 mit zahlreichen Straftaten aufgefallen. Einsicht sei bei ihm nicht zu erkennen gewesen.

Während des Prozesses hatte er ausgesagt, dass ihn der Mitgefangene zum Bratpfannenangriff gereizt hatte. Laut Anklage soll er den Häftling zudem mehrfach mit der Faust geschlagen und verletzt haben. Zudem soll er versucht haben, einen Vollzugsbeamten mit einem Stuhl zu verletzen. Die Taten haben sich 2011 ereignet. Das Amtsgericht Gotha hatte das Verfahren 2013 an das Landgericht Erfurt abgegeben. dpa