Das Amtsgericht Gera verurteilte den 26-Jährigen am Mittwoch wegen Körperverletzung zu 90 Tagessätzen von jeweils 40 Euro. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Pfleger dem Senior das Ohr so kräftig verdrehte, dass es blutete und erheblich verletzt wurde.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten ebenfalls vorgeworfen, im September 2013 mit der Faust auf die Schulter des Kranken geschlagen zu haben. Dieser Faustschlag konnte laut einem Gerichtssprecher aber nicht nachgewiesen werden. Der Rentner soll nachts unruhig gewesen sein und sich geweigert haben, zu schlafen. Der Pfleger hatte vor Gericht die Vorwürfe bestritten. Die Richter schlossen aber aus, das sich das Opfer die Verletzungen selbst zufügen konnte.
Die Verteidigung hatte einen Freispruch für den jungen Mann gefordert, die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 40 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. In Thüringen hat die staatliche Heimaufsicht nach Daten des Sozialministeriums in den vergangenen zwei Jahren offiziell elf Fälle von Gewalt oder Vernachlässigung in Pflegeheimen registriert. dpa