Berlin – Es schreibt damit erstmals in Deutschland eine gesetzliche Untergrenze fur die Vergutung von Azubis fest – analog zum gesetzlichen Mindestlohn. „Auf der einen Seite wollen wir die Leistung, die die jungen Menschen in den Betrieben erbringen, wertschätzen und anerkennen“, sagte Bildungsministerin Anja Karliczek (CDU) am Montag in Berlin. Auf der anderen Seite wolle man „weiter diehohe Dynamik in den Betrieben erhalten, gute und hochwertige Ausbildung anzubieten“. Der Mindestbetrag von 515 Euro soll ab 2020 fur Lehrlinge im ersten Ausbildungsjahr gelten. In den Folgejahren soll sich die Mindestausbildungsvergutung nach den Plänen Karliczeks weiter erhöhen – im Jahr 2021 auf 550 Euro, 2022 auf 585 Euro und ab 2023 auf 620 Euro. Im zweiten, dritten und vierten Lehrjahr soll es ebenfalls mehr
geben – plus 18 Prozent im zweiten Jahr, 35 Prozent im dritten und 40 Prozent im vierten Ausbildungsjahr.
Dort, wo der Einstieg in den Mindestlohn nicht so schnell gewährleistet werden könne, wolle man den Betrieben einen längerfristigen Einstieg ermöglichen. Zudem soll der Mindestlohn nur dort gelten, wo es derzeit keine Tarifverträge fur Azubis gibt. Ist tariflich ein geringerer Lohn vereinbart, soll dieser weiter gezahlt werden. Das Handwerk warnte vor einer deutlichen Belastung durch den Mindestlohn gerade fur kleine Betriebe in strukturschwachen Regionen. So könnten Ausbildungsplätze vernichtet werden. dpa