Oldisleben - Die tödliche Hundeattacke auf ein drei Jahre altes Kind in Oldisleben-Sachsenburg im Kyffhäuserkreis hat jetzt ein juristisches Nachspiel. Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen erhob Anklage gegen die 44-jährige Hundehalterin wegen fahrlässiger Tötung. Die Frau ist die Tante des getöteten kleinen Mädchens.

Die vier Staffordshire Bullterrier der Frau hatten im Mai diesen Jahres das dreijährige Mädchen und seine Großmutter angefallen, als diese zu Besuch im Haus der Angeklagten waren. Die Großmutter wurde bei der Attacke schwer verletzt, als sie sich schützend auf das Kind warf. Das kleine Mädchen wurde dennoch durch Bisse in Kopf und Körper so schlimm zugerichtet, dass es starb. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Angeklagte ihre Sorgfaltspflicht verletzt hat. Die Staffordshire Bullterrier war noch am selben Abend mit Einwilligung der Besitzerin von einem Tierarzt eingeschläfert worden.