Erfurt - Zwei Mitglieder einer international agierenden Bande von Geldkartenfälschern sind in Erfurt zu Haftstrafen verurteilt worden. Einer bekam drei Jahre und drei Monate, der andere dreieinhalb Jahre. Das Landgericht sah es am Mittwoch als erwiesen an, dass die beiden Männer im März vorigen Jahres mit einem weiteren Komplizen Kartendaten von 114 Eisenacher Bankkunden ausspioniert und später 50 000 Euro in Indonesien erbeutet haben. Sie wurden unter anderem der Beihilfe zum gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Fälschen von Zahlungskarten und Computerbetrug schuldig gesprochen.

Mit dem Urteil blieben die Richter unter den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Die hatte Gefängnisstrafen von fünf Jahren und drei Monaten sowie vier Jahren und zehn Monaten gefordert. Die Verteidiger hatten auf Freispruch beziehungsweise eine Bewährungsstrafe von einem Jahr plädiert.

Bei den Straftaten, die dem Erfurter Urteil zugrunde liegen, könnte es sich allerdings nur um die Spitze des Eisberges handeln. Wie der Vorsitzende Richter sagte, hatte eine Zeugin im Prozess angegeben, dass die Bande vermutlich weit mehr sogenannte Skimming-Taten verübt hat, als im Gerichtsverfahren festgestellt werden konnten. Auch die Anklage war ursprünglich von einem Schaden von einer halben Million Euro und von Hunderten geprellten Bankkunden ausgegangen. Doch das konnte in dem seit August dauernden Prozess nicht zweifelsfrei belegt werden.

Die Strafkammer geht davon aus, dass sich mindestens vier Personen zu einer Bande zusammengeschlossen hatten, wobei der Sohn des 50 Jahre alten Angeklagten, der gesondert verfolgt wird, der Anführer war. Demnach hatte er die Skimmingtechnik im Beisein des 27 Jahre alten Angeklagten an- und abgebaut. Der 50-Jährige war unterdessen für die Unterkünfte und den Fahrdienst zuständig. Ein vierter, unbekannter Beteiligter habe die Kartendubletten hergestellt und die Konten geplündert.

Der 27 Jahre alte Angeklagte hatte ein Geständnis abgelegt, doch nahm ihm das Gericht nicht ab, dass er nur zugeschaut hat, während ein Komplize die Skimmingtechnik an den Geldautomaten angebracht hat. Vielmehr geht das Gericht davon aus, dass er angelernt werden sollte. Schließlich sei ihm Geld für das Installieren und Abbauen der Technik versprochen worden. Strafmildernd würdigte das Gericht bei beiden Angeklagten, dass sie bislang nicht vorbestraft sind. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. dpa