In einer gemeinsamen Erklärung äußerten sich Oberbürgermeister André Knapp und Fraktionen am Freitag öffentlich. Unter anderem heißt es in einem entsprechenden Schreiben: "Bei diesen Mitteln (Anm. d. Red.: Bedarfszuweisungen) handelt es sich allerdings nicht um Fördermittel oder Almosen, sondern um Finanzmittel, die beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen gemäß dem Thüringer Finanzausgleichsgesetz den Gemeinden und Landkreisen zustehen." Allein die Tatsache, dass Suhl und andere Gemeinden und Landkreise auf Bedarfszuweisungen angewiesen seien, lasse den Schluss zu, dass die Kommunen und Landkreise finanziell nicht so durch das Land ausgestattet würden, wie das zur Erfüllung ihrer Aufgaben dringend notwendig wäre.