Meiningen - Drei Urteile des Landgerichts Meiningen gegen Beteiligte an gewalttätigen Ausschreitungen im Flüchtlingsheim Suhl im Jahr 2015 sind aufgehoben worden. Das Verfahren gegen die drei Männer im Alter zwischen 18 und 21 Jahren muss nach Gerichtsangaben neu aufgerollt werden. Ausgangspunkt ist ein Urteil von Anfang April vergangenen Jahres. Einer der Verurteilten, der eine Haftstrafe von drei Jahren erhielt, legte dagegen erfolgreich Revision beim Bundesgerichtshof ein. Dieser kritisierte «moralisierende Erwägungen» im Landgerichtsurteil und forderte eine neue Verhandlung und Entscheidung.
Auslöser für den Gewaltausbruch im August 2015 in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes in Suhl war ein zerrissener Koran. Es wurden bei den Krawallen 17 Menschen verletzt, darunter Asylbewerber, Polizisten und Wachleute.
Das Landgericht hatte einen der Beteiligten wegen Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Ein weiterer Mann erhielt eine Jugendstrafe von einem Jahr und acht Monaten. Sie sollen die Stimmung in der aufgebrachten Menschenmenge noch aufgeheizt und einen anderen Flüchtling verletzt haben. Zudem hatte das Landgericht einen heute 18-Jährigen zu einer Jugendstrafe von sieben Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Der Bundesgerichtshof, der nach eigenen Angaben zu dem Fall auch den Generalbundesanwalt anhörte, hob die drei Urteile auf Antrag des Anwaltes des zu drei Jahren Haft Verurteilten auf. Der Grund: Ein Passus in der Urteilsbegründung sei nicht rechtens. Dabei gehe es um eine strafverschärfende Erwägung.
Das Landgericht hatte zu Lasten des Angeklagten gewertet, dass er durch seine Tat «das Ansehen der Asylbewerber in Deutschland stark beschädigt und damit einer positiven Einstellung der Bevölkerung gegenüber anwesenden Asylsuchenden und anderen Ausländern entgegengewirkt» habe. Darin sah der Bundesgerichtshof eine «moralisierenden Erwägung». Sie mache den Angeklagten zu Unrecht verantwortlich für die Vorurteile Dritter gegenüber Asylbewerbern.
Dieser Passus stand auch im Urteil der beiden jüngeren Angeklagten, deren Urteile der Bundesgerichtshof ebenfalls aufhob. Sie hatten keine Revision eingelegt. Nach Angaben des Landgerichts soll der Fall am kommenden Mittwoch (8. Februar) ein zweites Mal verhandelt werden. dpa