Wie eine Polizeisprecherin auf Nachfrage sagte, sollte ein sogenannter Erzwingungshaftbefehl durchgesetzt werden. Der werde erlassen, wenn jemand eine Geldstrafe nicht begleicht. Werde er bei solch einem Polizeieinsatz angetroffen und er könne den Betrag an Ort und Stelle zahlen, dann habe sich die Sache erledigt. Andernfalls müsse er ins Gefängnis.

Doch die Beamten mussten diesmal ohne Geld und ohne den Gesuchten wieder abrücken. maz