Suhl/ Zella-Mehlis Im Streit um ÖPNV geht Suhl den Klageweg

Nach wie vor bedient die SNG auch Linien auf dem -Stadtgebiet von Zella-Mehlis. Fotos: frankphoto.de Quelle: Unbekannt

Suhl geht in dem Streit um den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zwischen Suhl und Zella-Mehlis den Klageweg. Das haben die Mitglieder des Suhler Hauptausschusses einstimmig beschlossen.

 
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Suhl - Der Entwurf der Klage zur Finanzierungsvereinbarung des ÖPNV zwischen Landkreis Schmalkalden-Meiningen und der Stadt Suhl wurde vom Hauptausschuss kürzlich einstimmig bestätigt, teilt Ingrid Pabst, Sprecherin der Stadtverwaltung Suhl, auf Anfrage mit. Die Beratung und Abstimmung hatte in nichtöffentlicher Sitzung stattgefunden. Mit diesem Beschluss wird nun die Klage der Stadt Suhl auf den Weg gebracht, die auf der Feststellung fußt, dass die Kündigung der Finanzierungsvereinbarung durch den Landkreis Schmalkalden-Meiningen unwirksam ist. Zu dieser Frage haben die Stadt Suhl und der Landkreis gegenteilige Auffassungen, also soll das Ganze nun auf rechtssichere Füße gestellt werden.

Vor fast genau einem Jahr hat der Landkreis Schmalkalden-Meiningen die Stadt Suhl informiert. Darin teilte er mit, dass die aktuelle Finanzierungsvereinbarung zwischen Landkreis und gekündigt wird. Es geht hier um den Verkehr auf den Linien B, BF und H auf dem Gebiet der Stadt Zella-Mehlis. Die werden durch den Landkreis mitfinanziert und von der Städtischen Nahverkehrsgesellschaft Suhl/Zella-Mehlis (SNG) betrieben. Und das schon seit 50 Jahren. Seit dieser Zeit schwelt ein Streit zwischen Stadt und Landkreis, in dem es schlichtweg um die anteilige Finanzierung der Leistungen auf besagten Linien geht. Von den hier jährlich geleisteten etwa 356 000 Kilometern werden etwa die Hälfte auf dem Gebiet des Landkreises Schmalkalden-Meiningen gefahren. Das alles kann die SNG nicht alleine finanzieren. Schon jetzt muss Suhl aufgrund der Kündigung des Landkreises die Zuschüsse für die SNG alleine schultern.

Vor dem Verwaltungsgericht Meiningen will die Stadt Suhl vor allem erreichen, dass die Unwirksamkeit der Kündigung der Finanzierungsvereinbarung festgestellt wird. Auch weil deren Bindung an die Laufzeit des öffentlichen Diensleistungsvertrags für die SNG gesehen wird, dessen Laufzeit bis Ende 2027 geht. Schlussendlich geht es freilich um Geld, um eine stattliche fünfstellige Summe, auf die die Stadt Suhl zwischenzeitlich verzichten musste. ike

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