Meiningen/Suhl - Zwei Bußgeld-Bescheide für ein- und dieselbe Verkehrssünde bekam Ernst B. Doch seine berechtigte Empörung entglitten in Beleidigungen gegenüber dem Finanzamt Suhl, das mit der Vollstreckung beauftragt war. Begonnen hatte das Ärgernis im Winter 2009. Der heute 27-Jährige wollte einkaufen und stellte sich auf einen für Behinderte reservierten Parkplatz. Weil er wusste, dass das nicht okay war, wunderte es ihn nicht, als er einen Bußgeldbescheid über 35 Euro bekam. Aber als dann noch ein zweiter zum selben Sachverhalt eintraf, wehrte sich der Schmalkalder und legte Einspruch ein.