Suhl/Zella-Mehlis Einbruchserie in zwei Städten

Ein Einbrecher (Symbolbild). Foto: IMAGO/Bihlmayerfotografie/IMAGO/Michael Bihlmayer

Kriminelle haben bei mehreren Einbrüchen im gleichen Tatzeitraum Zeit in Suhl und Zella-Mehlis Beute gemacht. Die Polizei bittet die Bevölkerung um Hilfe bei der Suche der Täter.

 
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Drei Einbrüche im gleichen Zeitraum hat die Polizei über das Wochenende gemeldet. Die Beute der Täter liegt zwischen einigen Hundert Euro Bargeld und Nichts. Dazu kommt der Sachschaden. Die Polizei bittet nun um Mithilfe der Bevölkerung bei der Suche nach den Tätern.

Unbekannte waren laut Polizeibericht in der Zeit von Freitagabend bis Sonntagabend gewaltsam in die Räumlichkeiten einer Therapiepraxis in der Pfarrstraße in Suhl eingedrungen. Sie entwendeten eine Geldkassette mit etwa 800 Euro Bargeld. Zur Höhe des entstandenen Sachschadens ist derzeit noch nichts bekannt.

Erfolglos versuchten Unbekannte am Sonntag in der Zeit zwischen 11 und 15 Uhr gewaltsam in ein Geschäft in der Friedrich-König-Straße in Suhl einzudringen. Es entstand laut Polizei ein Sachschaden von etwa 50 Euro.

In eine Firma in der Talstraße in Zella-Mehlis sind Unbekannte Täter in der Zeit von Samstagmorgen bis Sonntagmittag eingebrochen. Sie entwendeten einen Messschieber. Der Sach- und Entwendungsschaden beläuft sich auf etwa 1200 Euro. Zeugen, die Hinweise zu den Taten geben können, sollen sich unter der Telefon (0 36 81) 36 90 bei der Polizei melden.

Die Polizei hat in den vergangenen Wochen zahlreiche – zumeist kleinere – Einbrüche aus der gesamten Region gemeldet, darunter in Geschäfte, Wohnhäuser, Schuppen, aber auch in eine Bankfiliale.

Anfang des Monats konnten Täter in Eisfeld sogar auf frischer Tat geschnappt werden. Ein Mitarbeiter einer Eisfelder Firma sah auf einem Überwachungsvideo eine fremde Person auf dem Firmengelände. Die sofort eingesetzte Polizeistreife setzte einen Transporter mit Fahrer und einen Einbrecher auf dem Firmengelände fest. Der Entwendungsschaden war zu diesem Zeitpunkt noch recht gering. Da die beiden jungen Männer jedoch keinen Wohnsitz in Deutschland hatten, wurden sie vorläufig festgenommen. Nach Zahlung einer Sicherheitsleistung wurden sie am Folgetag wieder aus dem Gewahrsam entlassen.

Nach deutschem Strafrecht handelt es sich bei einem Einbruch meinst um einen „besonders schweren Fall des Diebstahls“, der mit Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft wird.

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