Weimar/Suhl - Ein Ladenbesitzer aus Suhl hat sich vor dem Thüringer Oberverwaltungsgericht gegen die Stadt durchgesetzt. Diese hätte dem Händler nicht vorschreiben dürfen, wegen der Corona-Pandemie sein Geschäft zu schließen und auch kein Zwangsgeld androhen dürfen, entschied das Gericht am Dienstag in einem Eilverfahren (Az.: 3 EO 236/20). Der Beschluss ist den Angaben zufolge nicht anfechtbar.
Suhl/ Zella-Mehlis Corona-Pandemie: Ladenbesitzer setzt sich vor Gericht gegen Stadt Suhl durch
Redaktion 07.04.2020 - 19:07 Uhr