Weimar/Suhl - Ein Ladenbesitzer aus Suhl hat sich vor dem Thüringer Oberverwaltungsgericht gegen die Stadt durchgesetzt. Diese hätte dem Händler nicht vorschreiben dürfen, wegen der Corona-Pandemie sein Geschäft zu schließen und auch kein Zwangsgeld androhen dürfen, entschied das Gericht am Dienstag in einem Eilverfahren (Az.: 3 EO 236/20). Der Beschluss ist den Angaben zufolge nicht anfechtbar.