Suhl - Welche Kosten für Unterkunft und Heizung sind für Bezieher von Hartz IV und Grundsicherung angemessen? Mit dieser Frage beschäftigte sich der Sozialausschuss schon mehrfach. Am Mittwoch stand das Thema aufgrund zweier Anträge der CDU/FDP-Fraktion erneut auf der Tagesordnung. Die Überarbeitung der Richtlinie zur Festlegung der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung sah der eine vor, die Erarbeitung eines schlüssigen Konzepts zur Ermittlung der Kosten der andere. Nach einer mitunter hitzigen Debatte einigte man sich letztlich auf einen Kompromiss.