Suhl - Im SRH-Zentralklinikum werden die Besucherregelungen nicht gelockert. Das betont Sprecher Christian Jakob mit Blick auf die für Freitag erwartete Veröffentlichung der neuesten Fassung der Thüringer "Corona-Verordnung". Sie soll ab 30. August gelten. "Laut einem Entwurf werden Besuchsregelungen für Pflegeeinrichtungen gelockert. Zur Sicherheit von Patienten und Mitarbeitern bleibt es im SRH-Zentralklinikum Suhl, der Kurzzeitpflege sowie der Geriatrischen Rehaklinik Suhl bei den bestehenden Regelungen", konkretisiert Jakob.