Suhl Patientenschutz: Keine Lockerung im Suhler Klinikum

Suhl - Im SRH-Zentralklinikum werden die Besucherregelungen nicht gelockert.

 
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Suhl - Im SRH-Zentralklinikum werden die Besucherregelungen nicht gelockert. Das betont Sprecher Christian Jakob mit Blick auf die für Freitag erwartete Veröffentlichung der neuesten Fassung der Thüringer "Corona-Verordnung". Sie soll ab 30. August gelten. "Laut einem Entwurf werden Besuchsregelungen für Pflegeeinrichtungen gelockert. Zur Sicherheit von Patienten und Mitarbeitern bleibt es im SRH-Zentralklinikum Suhl, der Kurzzeitpflege sowie der Geriatrischen Rehaklinik Suhl bei den bestehenden Regelungen", konkretisiert Jakob.

Auch künftig sei somit in den genannten Einrichtungen nur ein Besucher pro Patient und Tag zugelassen und die Besuchszeit täglich auf 15 bis 17.30 Uhr festgelegt. Besucher werden am Klinik-Eingang mit Namen und Erreichbarkeit registriert. Verwaltungs- und Pflegedirektorin Susanne Vohs erklärt dazu: "Als Klinikum sind wir ein besonders geschützter Raum. Deshalb halten wir an dieser Regelung fest, die für alle maximale Sicherheit bringt."

Zum Schutz der Rehabilitanten und Bewohner werde auch in der Kurzzeitpflege sowie der Geriatrischen Rehaklinik an den geltenden Besucherregeln festgehalten: Pro Patient darf ein Besucher täglich vorbeischauen. Besucher werden weiterhin registriert.

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