Keinen Einspareffekt im Gesundheitswesen erwartet das DIW von dem kürzlich gefassten Beschluss, dass Geflüchtete nun bis zu drei Jahre eingeschränkte Gesundheitsleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten sollen.
Vor der Änderung Ende Februar hatte der maximale Geltungszeitraum für die Asylbewerberleistungen bei 18 Monaten gelegen. Die Reform habe negative Folgen für die Betroffenen und den Staat. Denn eine spätere Behandlung erfordere, etwa bei psychischen Problemen und chronischen Erkrankungen, oft einen teureren Behandlungsansatz.
Zwar müssten einige abgelehnte Asylbewerber vor Ablauf der 36 Monate das Land verlassen und würden daher nicht in Deutschland behandelt. Da die Asylverfahren jedoch oft lange dauerten und ein Großteil der Schutzsuchenden, beispielsweise wegen Abschiebehindernissen, langfristig in Deutschland bliebe, werde dadurch jedoch nicht viel Geld eingespart, argumentierte die Autorin der Studie. Wird ein Asylbewerber als Flüchtling anerkannt und kann seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten, hat er Anspruch auf umfassendere Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch und nicht mehr nach Asylbewerberleistungsgesetz.
DIW: Behandlungsschein macht zu viel Arbeit
Mit Blick auf den Verwaltungsaufwand und damit verbundene Kosten wäre es aus Sicht des DIW sinnvoll, die elektronische Gesundheitskarte für Geflüchtete bundesweit auszurollen. Flächendeckend gibt es diese bislang den Angaben zufolge lediglich in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Thüringen und Schleswig-Holstein. Laut DIW verursacht das herkömmliche Verfahren, wo sich Asylbewerber vor dem Arztbesuch einen Behandlungsschein besorgen müssen, enormen Aufwand.