In Deutschland wird bei einem Großteil der Flaschen ein Pfand ausgezahlt, wenn diese zurückgegeben werden. Bisher waren die Regelungen für einzelne Flaschen oder Dosen allerdings häufig verwirrend. Eine Mehrweg-Wasserflasche aus Glas oder Kunststoff hatte beispielsweise fünfzehn Cent Pfand, eine Mehrweg-Bierflasche aus Glas hingegen nur acht Cent. Glasflaschen für Alkohol, wie Wein oder Spirituosen, hatten kein Pfand. Zudem waren alle Flaschen, die ein Fassungsvermögen von mindestens drei Litern haben, insgesamt vom Pfand ausgenommen. Das hat sich nun geändert, denn auch sie sind ab sofort pfandpflichtig.