Eine Ausnahme bilden Einfriedungen, die Nachbarn zusammen auf die gemeinsame Grenze setzen. Dann gehören Zaun und Hecke beiden; beide sind verantwortlich für Pflege und Kosten. Aber: Bäume und Sträucher sollten erst gar nicht direkt an die Grenze gepflanzt werden. Zu vermeiden ist, dass sie in Nachbars Garten wuchern. Wer sich über überhängende Äste ärgert, sollte nicht sofort zur Säge greifen.
Kommunen kennen die nachbarrechtlichen Regeln
Sollte der Baum von einer Baumschutzverordnung geschützt sein, wäre das Sägen eine Ordnungswidrigkeit.Grundsätzlich haben Grundstückseigentümer nichts auf dem Grund und Boden des Nachbarn verloren. Manchmal muss man aber doch mal rüber. Für den Heckenschnitt oder wegen Fassadenarbeiten zum Beispiel. Das sollte man aber nicht ohne Ankündigung tun, mahnt Bodo Winter.
Diese sollte zwei bis drei Wochen im Voraus erfolgen. Meistens wird ein freundlicher Zuruf über den Gartenzaun reichen. Bei angespanntem Verhältnis empfiehlt sich ein schriftlicher Hinweis. Nach dem Hammerschlag- und Leiterrecht muss der Nachbar dem Ansinnen zustimmen, eine Ablehnung aus wichtigem Grund ist aber möglich.
Wer sich zu den nachbarrechtlichen Regeln informieren will, sollte zuallererst bei der Kommune seines Wohnorts nachfragen. Die Ämter kennen üblicherweise sowohl die Ländervorgaben als auch die der Gemeinde, etwa zur Ortsüblichkeit.