Steinbach-Hallenberg Pläne für Erholungswege liegen aus

Ein Wink mit dem Baumstamm: Nicht alle Waldbesitzer sehen gerne Touristen auf ihren Wegen. Foto: Sascha Willms

Ab 15. März liegen Karten mit Steinbach-Hallenberger Erholungswegen für vier Wochen im Rathaus und im Schmalkalder Forstamt aus. Grund ist eine Interessenabwägung. Jetzt sind die Bürger gefragt.

 
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Im Mai 2022 eröffnete das Forstamt Schmalkalden das Abstimmungsverfahren für das Erholungswegenetz im Raum Steinbach-Hallenberg und bat betroffene Waldeigentümer, Verbände sowie Träger öffentlicher Belange um Abgabe von Änderungsvorschlägen, erklärt Forstamtsleiter Dominik Hessenmöller.

Kernanliegen des gegenständigen Verfahrens zur Fortschreibung des Erholungswegekonzeptes „Forsten & Tourismus“ sei es, touristische Wege dort anzupassen, wo es in der Vergangenheit Veränderungen am Wegenetz gab. Es gehe außerdem darum bisher ausgewiesene touristische Wege dort zu reduzieren, wo es zu viele gibt – oder wo sie nur wenig genutzt wurden. Außerdem sollen Unterhaltungskosten zukünftig gebündelt und minimiert werden.

Das Sichten und Auswerten eingegangener Anträge (bezogen auf die Waldbesitzer) habe zum großen Teil Übereinstimmungen hinsichtlich der momentanen und zukünftigen touristischen Wegeführung ergeben. Zum Teil wurden nachträglich einvernehmliche Lösungen gefunden. Für einige Flurbereiche führte das Verfahren trotz zahlreicher Bemühungen zwischen den Beteiligten zu keiner abschließenden Lösung, woraufhin das Forstamt in die Interessensabwägung ging. Ab 15. März liegen die Karten nun für vier Wochen im Rathaus der Stadt Steinbach-Hallenberg und im Thüringer Forstamt Schmalkalden zur Einsicht aus. In diesem Zeitraum ist es möglich, Einsprüche beziehungsweise Änderungen beim Forstamt Schmalkalden einzureichen. Das abschließende Abwägungsergebnis nach Vorlage möglicher Widersprüche gegen den Entwurf wird anschließend zur Digitalisierung an das Forstliche Forschungs- und Kompetenzzentrum in Gotha übergeben und zur Nutzung veröffentlicht.

ThüringenForst wird in dem Verfahren als Anstalt öffentlichen Rechts durch das Thüringer Forstamt Schmalkalden vertreten und ist gemäß dem Thüringer Waldgesetz und der Verwaltungsvorschrift „Landeseinheitliche Kennzeichnung von Erholungswegen im Wald und in der freien Landschaft“ örtlich und sachlich zuständig sowie verfahrensführende Behörde.

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