„Vollständig geimpft“ müssen Menschen sein, die in einer Klinik, einem Pflegeheim oder einer anderen Einrichtung arbeiten, in der eine Corona-Impfpflicht gilt. Eine kurze Zusammenfassung, wer vor und wer nach dem 1. Oktober als vollständig geimpft gilt, findet sich auch auf der Internet-Seite der Bundesregierung.
Wie bisher wird auch eine Kinder- und Jugendärztin im Impfbus anwesend sein, um ausführliche Beratungen von Kindern- und Jugendlichen sicherzustellen.
Zur Impfung mitgebracht werden müssen nur der Personalausweis oder die Versichertenkarte der Krankenkasse, der Impfpass oder ein Ersatzformular und falls vorhanden: ein Medikationsplan, Allergiepass und/oder ein Ausweis zur Gerinnungskontrolle. Die Impfunterlagen können vor Ort ausgefüllt, idealerweise aber vorab von der Internetseite des Landkreises (www.lra-sm.de/impfbus) heruntergeladen und ausgefüllt werden. Es wird darum gebeten, dass die Bürger mindestens 20 Minuten vor Abfahrt des Busses wegen der Nachbeobachtungszeit zur jeweiligen Haltestelle kommen.